Schrittweise Zuständigkeitsübertragung
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Schrittweise Zuständigkeitsübertragung
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Übersicht über den Zuständigkeitswechsel nach dem 8. StBerÄG bzw. aktuellen StBerG
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Finanzverwaltung
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Steuerberaterkammern
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Ab 12.04.2008
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Ab 01.01.2009
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Ab 01.07.2009
Vertretung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen in Rechtsstreitigkeiten sowie originäre Zuständigkeiten in Rechtsstreitigkeiten aus vom Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen bis 31.12.2008 getroffenen Entscheidungen in Verfahren über die Zulassung, Befreiung sowie verbindliche Auskunft. |
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Weiterhin auch über 2009 hinaus:
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