- Die Steuerberaterkammer München verantwortet die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung und der Eignungsprüfung, die Erteilung von Befreiungen von der Steuerberaterprüfung sowie von verbindlichen Auskünften.
- Nach wie vor handelt es sich bei der Steuerberaterprüfung um eine Staatsprüfung. Während die Steuerberaterkammern die organisatorische Durchführung der Prüfung verantworten, werden die Prüfungsleistungen vom staatlichen Prüfungsausschuss bewertet. Dieser Prüfungsausschuss wird vom Bayerischen Staatsministerium für Finanzen eingesetzt.
- Die Steuerberaterkammern verantworten also im eigenen Namen die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und Eignungsprüfung, die Befreiung von der Prüfung sowie die Erteilung einer verbindlichen Auskunft.
- Häufig gestellte Fragen haben wir auf den Seiten FAQ beantwortet.
- Unter Downloads finden Sie alle Formulare und Merkblätter.
- Das Bayerische Landesamt für Steuern ist nach wie vor für die Anerkennung und Überwachung von Lohnsteuerhilfevereinen zuständig. Es beantwortet neben der Industrie- und Handelskammer auch Fragen zur Tätigkeit im Bereich der selbstständigen Buchführungshilfe.
Das Web-Angebot steuerberaterpruefung-suedbayern.de ist ein Service der Steuerberaterkammer München.
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