Die Eignungsprüfung gemäß § 37a StBerG ist statistisch gesehen eine Prüfung für Einzelfälle.
"Zur selbstständigen Hilfeleistung in Steuersachen Berechtigte" aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz haben über die Eignungsprüfung die Möglichkeit, die gleichen Rechte wie über die Steuerberaterprüfung zu erlangen und später die Freiheit zu nutzen, ihre Tätigkeit in Deutschland als Niedergelassene auszuüben.
Die Eignungsprüfung ist im Vergleich zur Steuerberaterprüfung eine abgekürzte Prüfung. Im Regelfall werden zwei der drei Klausuren der Steuerberaterprüfung mitgeschrieben.
Die Zulassung zur Eignungsprüfung muss mit einem Formular beantragt werden. Die Gebühr für das Zulassungsverfahren beträgt 200 €.
Jede Eignungsprüfung ist ein Einzelfall.
Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an unseren Ansprechpartner.