Mit der Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung Anfang Januar werden die erfolgreichen Bewerber zur mündlichen Prüfung geladen.
Die Termine der mündlichen Prüfung liegen regelmäßig zwischen Mitte Januar und Ende April. Im Interesse einer Gleichbehandlung werden die Termine in einem EDV-technischen Verfahren nach dem Zufallsprinzip verteilt.
Die mündlichen Prüfungen finden in den Räumen der Prüfungsabteilung der Steuerberaterkammer München statt. Diese befindet sich in der "Alten Hopfenpost", Rundfunkplatz 2, 80335 München, 2.OG.
Zur mündlichen Prüfung sind das Einladungsschreiben und der Personalausweis mitzubringen. Außerdem ist Schreibzeug für die Ausarbeitung des Vortrags sinnvoll. Gesetzestexte und Papier werden gestellt. Eigene Gesetzestexte dürfen nicht verwendet werden.
Zu Beginn der Prüfung hält jeder Prüfling vor dem Prüfungsausschuss allein einen Kurzvortrag. Der Prüfling kann sich sein Thema aus drei Themenvorschlägen auswählen. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. Zur Vorbereitung des Vortrages werden die Textausgaben des C.H.Beck Verlages "Schönfelder Deutsche Gesetze" und "Steuergesetze" gestellt. Der Vortrag selbst soll maximal 10 Minuten dauern.
Die weitere Prüfung findet als Prüfungsgespräch zwischen dem Prüfungsausschuss und den Prüflingen statt. Regelmäßig sitzen sich sechs Prüfer und vier Prüflinge gegenüber. Für diesen Teil der Prüfung werden die Textausgaben des C.H.Beck Verlages "Schönfelder Deutsche Gesetze", "Steuergesetze", "Steuerrichtlinien" sowie "Steuererlasse" gestellt.