Steuerberaterprüfung
Zu diesem Thema haben wir im Bereich Download folgende Dateien hinterlegt:
Merkblatt zur Steuerberaterprüfung
Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung
Zugelassene Hilfsmittel zur schriftlichen Prüfung
Zeitleiste Steuerberaterprüfung
Die Antragsfrist für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist der 30.04. eines jeden Jahres.
Die Steuerberaterkammer München ist örtlich zuständig, wenn Sie im Zeitpunkt der Antragstellung in den Oberfinanzbezirken München, Oberbayern, Niederbayern oder Schwaben vorwiegend beruflich tätig sind. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie in diesem örtlichen Bereich arbeiten, dann schlagen Sie in unserer PLZ-Suche nach. Haben Sie keine Beschäftigung, wird auf Ihren Wohnsitz, bei mehreren Wohnsitzen auf den vorwiegenden Aufenthalt abgestellt. Befindet sich dieser im Ausland, dann ist der Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung maßgeblich.
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
ein aktuelles Passfoto
ein aktueller Lebenslauf genauen Angaben über die Person sowie den beruflichen Werdegang
beglaubigte Abschriften der Prüfungszeugnisse, Diplome, Bachelor- oder Masterzeugnisse oder der Befähigungsnachweise über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsprüfung. Wenn Sie die Steuerfachangestellten oder Steuerfachwirtprüfung innerhalb der letzten zehn Jahre bei der Steuerberaterkammer München abgelegt haben, dann reicht auch eine einfache Kopie des Prüfungszeugnisses.
Zeugnisse oder Bescheinigungen über die bisherige berufliche Tätigkeit mit Angaben zu Dauer, Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern. Diese Bestätigung des Arbeitgebers ist formlos. Es gibt kein verbindliches Formular. Allerdings müssen natürlich bestimmte Angaben enthalten sein, damit die Zulassungsvoraussetzungen des § 36 StBerG überprüft werden können. Daher stellen wir einen unverbindlichen Formulierungsvorschlag zur Verfügung. Arbeitszeugnisse sollten nicht im Original, sondern in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden.
Veränderungen der persönlichen Verhältnisse (z.B. Namensänderung oder Umzug) sind bis zum Ende der Prüfung mitzuteilen.
Details zu Zulassungsfragen sind bei den FAQ erläutert.
Falschangaben bei der Zulassung führen gemäß § 39a StBerG zur Rücknahme der Zulassung und gegebenenfalls der Prüfungsentscheidung sowie der Bestellung zum Steuerberater. Die Steuerberaterprüfung gilt als nicht bestanden.
Die Steuerberaterprüfung ist eine anspruchsvolle Prüfung, wie die Statistik der letzten Jahre belegt. Die meisten Prüflinge bereiten sich in Vorbereitungskursen auf die Prüfung vor.
Anfragen richten Sie bitte an die
Steuerberaterkammer München
Nederlinger Str. 9
80638 München